Rechtsprechung
RG, 12.02.1924 - I 979/23 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Ist § 27 b Abs. 1 StGB. auch anwendbar, wenn durch Versagung mildernder Umstände die bei ihrer Zubilligung an sich bestehende Möglichkeit, auf Geldstrafe allein zu erkennen, ausgeschlossen worden ist? 2. Nach welchen Grundsätzen sind die Fragen zu beantworten, ob ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 58, 106
Wird zitiert von ... (18)
- BGH, 30.09.1952 - 2 StR 675/51 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 11.01.1957 - 1 StR 483/56
Rechtsmittel
Die Grundlage für die Zubilligung oder Versagung mildernder Umstände bilden, wie auch sonst bei der Strafzumessung, der Grad der persönlichen Schuld des Täters und die Bedeutung der Tat für die durch sie verletzte Rechtsordnung (u.a. RGSt 58, 106, 109; BGHSt 3, 179 [BGH 30.09.1952 - 2 StR 675/51]).Erscheint auf Grund der umfassenden Würdigung die Straftat in einem so milden Lichte, daß die Anwendung des ordentlichen Strafrahmens als eine zu schwere Vergeltung empfunden werden müßte, so sind mildernde Umstände zuzubilligen (RGSt 58, 106, 108; 68, 294).
- BGH, 01.12.1953 - 1 StR 387/53
Rechtsmittel
Die Grundlage für die Zubilligung oder Versagung mildernder Umstände bilden, wie auch sonst bei der Strafbemessung, der Grad der persönlichen Schuld des Täters und die Bedeutung der Tat für die durch sie verletzte Rechtsordnung (u.a. RGSt 58, 106, 109; BGHSt 3, 179).Erscheint auf Grund dieser umfassenden Würdigung die Straftat in einem so milden Lichte, dass die Anwendung des ordentlichen Strafrahmens als eine zu schwere Vergeltung empfunden werden müsste, so sind mildernde Umstände zuzubilligen (RGSt 58, 106, 108; 68, 294; BGH NJW 1952 S. 234 Nr. 31).
- BGH, 04.12.1951 - 1 StR 594/51
Kriterien für die Annahme eines unbestimmten besonders schweren Falls i.S. …
Wie als mildernde Umstände alle Tatsachen in Betracht kommen, die die Straftat in einem so milden Lichte erscheinen lassen, dass die Anwendung des ordentlichen Strafrahmens zu hart wäre (RGSt 58, 106; 68, 294),so ist umgekehrt ein besonders schwerer Fall dann gegeben, wenn die Tat unter Berücksichtigung aller Umstände die erfahrungsgemäss gewöhnlich vorkommenden und deshalb vom Gesetzgeber für den Spielraum des ordentlichen Strafrahmens schon bedachten Fälle an Strafwürdigkeit so übertrifft, dass der ordentliche Strafrahmen zu ihrer Sühne nicht mehr hinreicht (vgl RGSt Bd 69, 162, 169; Bd 73, 172; DR 1941, 2443). - BGH, 13.03.1952 - 5 StR 163/52
Rechtsmittel
(Vgl. RGSt 58, 106). - BGH, 22.01.1958 - 2 StR 482/56
Rechtsmittel
Die Strafe hatte sie nach der Schwere der Tat, ihrer Bedeutung für die durch sie verletzte Rechtsordnung und dem ließ der persönlichen Schuld des Angeklagten zu bemessen (RGSt 58, 106, 109; BGHSt 3, 179 [BGH 30.09.1952 - 2 StR 675/51]). - BGH, 10.11.1965 - 2 StR 388/65
Anstiftung zur Unterschlagung und Gläubigerbegünstigung - Aussetzung der …
Daraus läßt sich nicht erkennen, wie sie das Ausmaß seiner Schuld bewertet, ob sie etwaige mildernde Umstände nach § 246 Abs. 2 StGB und § 241 Abs. 2 KO oder bei deren Ablehnung die Anwendbarkeit der Vorschrift des § 27 b StGB geprüft hat (vgl. RGSt 58, 106, 108). - BGH, 01.06.1954 - 2 StR 780/52
Rechtsmittel
Nach § 267 Abs. 3 StPO muss das Urteil nur erkennen, dass das Gericht die Frage geprüft hat (RGSt 58, 106, 235). - BGH, 08.05.1952 - 4 StR 1038/51
Rechtsmittel
Dazu bedurfte es ausdrücklicher Stellungnahme, wenn auch im § 396 Abs. 1 Satz 4 RAO für den Fall der Annahme mildernder Umstände zugelassen ist, dass lediglich auf eine Geldstrafe erkannt wird (RGSt 58, 106 ff). - BGH, 03.07.1957 - 2 StR 238/57 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 17.06.1952 - 1 StR 187/52
- BGH, 09.12.1966 - 4 StR 330/66
Annahme mildernder Umstände im Straftatbestand des Widerstands gegen die …
- BGH, 09.10.1962 - 1 StR 364/62
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- BGH, 20.12.1956 - 4 StR 499/56
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- BGH, 11.11.1952 - 1 StR 462/52
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- BGH, 23.11.1962 - 4 StR 368/62
Anforderungen an den Strafrichter im Rahmen der Strafzumessung - Anforderungen an …
- BGH, 29.08.1961 - 5 StR 310/61
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- BGH, 20.09.1960 - 1 StR 323/60
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